Aktuelles

Generalversammlung im November

Aufsichtsrat und Vorstand haben die diesjährige Generalversammlung für den 20.11.2025 angesetzt. Die Einladungen wurden an alle Mitglieder verschickt. Bitte stellen immer Sie sicher, dass wir Ihre aktuelle Anschrift haben, und teilen uns Adressänderungen zeitnah mit!

 

Neuer Name bei unseren VR-Bank-Konten

Bei einem Bankkonto der Genossenschaft und bei den meisten Eigentümergemeinschaften, die wir verwalten, hat sich der Name der Bank geändert. Die VR-Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG hat mit der VR-Bank Werdenfels eG fusioniert und heißt nun VR-Bank Starnberg Zugspitze eG. Die IBAN und BIC ändern sich bei uns nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auf der Internetseite der VR-Bank erhalten.

 

Beginn der Heizperiode - Informationen zu Ihrer Heizung

Der Sommer geht zu Ende und die Nächte werden wieder kühler. Auch die Tage sind vereinzelt schon wieder eher kalt. Oft fragen uns Bewohner und Mieter dann, wann wir denn die Heizung wieder einschalten.

Die Antwort: die Heizung war nie aus. Generell werden die Heizungen über Temperaturfühler außen am Gebäude gesteuert. Wird es kälter, so werden die Heizungen in den Wohnungen automatisch wieder mit Wärme versorgt. Die Heizungsanlagen werden von unseren Wartungsfirmen so eingestellt, dass diese möglichst effizient arbeiten. Daher kann in der Übergangszeit der Eindruck entstehen, dass die Heizung "nicht richtig warm wird". Das Ziel ist jedoch nicht, dass der Heizkörper heiß ist, sondern dass die Wohnung warm wird. Solange Sie Ihre Räume auf mindestens 20 °C aufheizen können, ist alles in Ordnung. Sollte das nicht der Fall sein, geben Sie uns bitte Bescheid. Vielleicht hängt bloß ein Ventil von einem Heizkörperthermostat. Dann schicken wir einen Monteur, der das reparieren kann.

 

Mülltrennung: seit 01. Mai 2025 neue Regelungen für Biomüll

Eine neue EU-Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten die Mülltrennung stärker zu kontrollieren und Fehlverhalten konsequenter zu ahnden. Daraus resultierend gelten seit 1. Mai 2025, als eine Erweiterung der „Kleinen“ Novelle Bioabfallverordnung von 2022, neue Vorgaben für Bioabfälle.

Was heißt das für unsere Mieter und Bewohner? AWISTA, die für die Müllentsorgung bei uns zuständig ist, wird in Zukunft zur Einhaltung der Maximalwerte für Fremdstoffe im Biomüll stärker kontrollieren. Wenn zuviel Plastik im Biomüll ist, dann werden die Tonnen nicht mehr ausgeleert. Wir müssen für diese Tonnen dann eine Sonderleerung als Restmüll beauftragen. Dadurch werden ihnen Extrakosten entstehen.

Wir bitten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Vermeidung von Mikroplastik, in den Biotonnen nur organische Abfälle zu entsorgen. Ausführliche Informationen, was nicht in die Biotonne darf und was schon, bekommen Sie (auch in mehreren Sprachen) auf der Internetseite der AWISTA Starnberg erklärt. Helfen Sie mit unsere Umwelt zu schützen und schonen Sie dadurch auch Ihren eigenen Geldbeutel!

 

Satzungserneuerung

Die außerordentliche Generalversammlung hat am 28.04.2025 über den veröffentlichten Vorschlag zur Satzungserneuerung abgestimmt. Die erforderliche Dreiviertelmehrheit wurde knapp verfehlt. Es fehlten vier Stimmen. Damit war der Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zwar offenbar mehrheitsfähig, jedoch scheint an der einen oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf zu bestehen.

Aufsichtsrat und Vorstand bitten daher diejenigen Mitglieder, die mit Nein gestimmt haben oder anderweitig Bedenken haben, sich bei der Genossenschaft zu melden, damit wir wissen, was genau noch nicht im Sinne der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder ist.

Bitte melden Sie sich, damit wir die neue Satzung - ggf. in leicht angepasster Form - nochmal zur Abstimmung stellen können! Helfen Sie mit, die Genossenschaft zukunftsfest zu gestalten. Wir freuen uns über jedes persönliche Gespräch. Notfalls können Sie uns natürlich auch Hinweise ohne Nennung Ihres Namens geben.

 

Elektroroller in den Keller? - Auf keinen Fall!

Inzwischen gibt es einige Elektroroller auf unseren Straßen. Weil sie als Kraftfahrzeug gelten, brauchen sie ein Kennzeichen und eine Versicherung. Dadurch gehören sie aber auch nicht in den Keller!

Es gibt im Internet einige Videos von brennenden Rollern. Dies veranschaulicht, welche Gefahr von im Keller abgestellten Rollern ausgeht. Bitte unterschätzen Sie nicht dieses Risiko. Wenn Sie einen Elektroroller besitzen, der für den Betrieb ein Kennzeichen benötigt, dann stellen Sie ihn bitte auf Ihren Garagenstellplatz. Wenn Sie keinen gemietet haben, dann müssen Sie ihn auf der Straße parken.

Elektroroller im Gebäude, also egal ob im Treppenhaus oder im Keller, stellen eine erhöhte Brandgefahr dar!

Leider stellen wir in letzte Zeit immer wieder fest, dass Elektroroller, auch abgemeldete, in Treppenhäusern und Kellern eingestellt werden. Bitte helfen Sie mit, damit alle sicher wohnen können, und beherzigen unsere Hinweise hierzu.